WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
Hilfebedürftigkeit:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst durch Ihr Einkommen oder Vermögen sicherstellen.
In unserer Berechnung werden auch Familie bzw. Personen aus Ihrem Haushalt mit einberechnet.
Erwerbsfähigkeit:
Sie sind erwerbsfähig. Das bedeutet, dass kein ärztliches Gutachten der Rentenversicherung vorliegt, dass Sie dauerhaft weniger als 3 Std. täglich arbeiten können.
Auch wenn Sie bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Wohnsitz:
Sie wohnen in Augsburg oder haben hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt.
Es muss natürlich ein Nachweis in Form einer Meldebestätigung vorgelegt werden.
Auch eine Postadresse (wie z.B. bei SKM / SKF) ist zulässig.
Alter:
Sie sind zwischen 15 und 65 Jahre alt.
Ein Anspruch kann höchstens bis zur gesetzlichen Altersrente bestehen.
KEINEN Anspruch haben folgende Personengruppen:
Rentner/innen, Ausländer/innen ohne Aufenthaltserlaubnis, Asylbewerber/innen oder geduldete Geflüchtete.
EINEN NEUEN ANTRAG STELLEN
Einen Antrag können Sie bei uns schriftlich, online oder telefonisch stellen.
Sie werden dann durch unsere Mitarbeiter kontaktiert.
Dabei werden Ihre Daten erfasst und Sie erhalten einen Antrag per Post. Sie können den Antrag aber auch online downloaden (unten auf der Website) und ausgefüllt bei uns im Jobcenter Augsburg Stadt einreichen.
Außerdem ist es möglich den Antrag direkt online zu stellen über „jobcenter.digital“ (eService) .
Jeder Antrag wird individuell bearbeitet und entschieden.
Wichtig ist, dass Sie zum Antrag auch alle notwendigen Unterlagen mit einreichen. Sonst ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen sind z.B.:
- Ausweise/ Pässe für alle Personen für die das Arbeitslosengeld II beantragt wird oder im gleichen Haushalt wohnen.
- Aufenthaltsgenehmigungen/ Fiktionsbescheinigungen
- Andere Identitätsnachweise
- Meldebestätigungen Wohnadresse oder Postadresse
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag (falls eine Arbeitsstelle vorhanden ist)
- Kontoauszüge
Hier finden Sie Hilfe zum Ausfüllen der Anträge und Videos zur Erklärung.
DEN BEWILLIGTEN ANTRAG VERLÄNGERN
Der Antrag auf Bürgergeld wird immer für einen bestimmten Zeitraum bewilligt (i.d.R. für 6 Monate).
Nach Ablauf des Zeitraums muss wieder ein Antrag gestellt werden auf Weiterbewilligung.
Dieser ist aber nicht so umfänglich wie der Neuantrag.
Sie erhalten automatisch zum Ende des Bewilligungszeitraums (ca. 4 Wochen vor Ablauf) per Post einen leeren Weiterbewilligungsantrag (WBA) zugeschickt.
Sie können diesen aber auch online downloaden (unten auf der neuen Website) oder direkt online über unseren eService „jobcenter.digital“ stellen (eService).
Falls Sie den WBA verspätet stellen, kann es passieren, dass sie auch die neue Auszahlung verspätet erhalten.
Reichen Sie den WBA deshalb möglichst frühzeitig im Jobcenter ein.
WAS IST EINKOMMEN?
Einkommen sind alle Einnahmen.
In Form von Geld- oder Sachleistungen wie z.B. Lohn/ Gehalt, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Kindergeld, Unterhalt oder Renten (Erwerbsminderungs-, Halbwaisen- oder Witwenrente), Krankengeld, Kapital- und Zinserträge und andere Einnahmen.
Die Einnahmen werden mit dem Bürgergeld verrechnet, es gibt hierfür aber auch Freibeträge sodass nicht das komplette Einkommen angerechnet wird.
Bitte denken Sie daran, uns Änderungen immer so schnell wie möglich mitzuteilen.
Schriftlich oder online über unsere eServices „jobcenter.digital“ (eService).
WAS IST VERMÖGEN?
Vermögen kann Geld sein oder Dinge.
Geld auf dem Konto oder in bar.
Dinge, die wertvoll sind und in Geld umgewandelt werden können.
Zum Vermögen zählt zum Beispiel:
Bargeld, Geld bei der Bank, PayPal, Aktien, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Immobilien, Schmuck, Autos, Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre, Erbansprüche.
WAS IST DER REGELBEDARF?
Der Regelbedarf deckt die Kosten für das allgemeine Leben.
Dazu zählt zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Umwelt und kulturelles Leben.
Das sind die aktuellen Sätze:
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner | 563 | Euro |
volljährige Partner | 506 | Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, die nicht volljährige Partner sind (18 – 24 Jahre) |
451 |
Euro |
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 – 17 Jahre) |
471 |
Euro
|
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) | 390 | Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) | 357 | Euro |