WAS SIND KOSTEN DER UNTERKUNFT?
Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind Kosten für die Miete einer Wohnung (mit Heizung).
Die Kosten müssen aber in einem bestimmten Rahmen „angemessen“ sein, also dürfen nicht zu hoch sein.
Das bedeutet, dass die Höchstgrenze anhand der Anzahl der Personen im Haushalt, der Wohnungsgröße und der gängigen Quadratmeterpreise in Augsburg berechnet wird
Im Einzelfall werden auch besondere Lebensumstände berücksichtigt.
Zum Beispiel im Fall einer Behinderung oder Krankheit. Je nach der individuellen Situation kann eine Wohnung auch ein bisschen größer als die eigentliche Grenze sein.
Wenn Ihre Wohnung ohne besondere Lebensumstände größer ist als die Grenze, kann gemeinsam eine vorübergehende Lösung gefunden werden, ohne dass Sie sofort umziehen müssen.
Bitte besprechen Sie das mit Ihrem zuständigen Bearbeiter.
WAS IST BEI EINEM UMZUG ZU BEACHTEN?
Sie möchten oder müssen in eine neue Wohnung in Augsburg umziehen?
Bitte informieren Sie uns frühestmöglich darüber.
Wichtig ist, dass Sie uns das Mietangebot der neunen Wohnung (Miete, Größe, Nebenkosten, Heizung) senden bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
Wir prüfen dann ob die Kosten so übernommen werden können und innerhalb der Mietobergrenzen (MOG) liegen.
Beachten Sie auch Ihre Kündigungsfrist. Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitige Miete für die alte und die neue Wohnung, übernimmt das Jobcenter nicht.
Bitte fragen Sie gerne Ihre zuständigen Berater/ Bearbeiter für weitere Informationen zum Thema Umzug.
WIE HOCH DARF DIE MIETE SEIN?
Hier finden Sie die aktuellen Mietobergrenzen (MOG) je nach Anzahl der Personen (Stand ab 01.01.2023):
Anzahl Personen | m² | Bruttokaltmiete |
1 | bis 50 | 500,00 Euro |
2 | bis 65 | 650,00 Euro |
3 | bis 75 | 750,00 Euro |
4 | bis 90 | 912,00 Euro |
5 | bis 105 | 1.085,00 Euro |
6 | bis 120 | 1.180,00 Euro |
7 | bis 135 | 1.443,00 Euro |
je weitere Person | + 15 | + 263,00 Euro |
WIE HOCH IST DER ENERGIEANTEIL NACH REGELBEDARFSSTUFE?
Hier finden Sie den Anteil für (Haushalts-) Energie, je nach Regelbedarfsstufe (RBS) (Stand ab 01.01.2024):
Energieanteil | |||||||
RBS | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 |
1 | 45,69 | 40,74 | 36,44 | 36,20 | 36,44 | 35,77 | 35,10 |
2 | 41,07 | 36,60 | 32,79 | 32,54 | 32,82 | 32,23 | 31,55 |
3 | 36,60 | 32,63 | 29,22 | 28,97 | 29,11 | 28,60 | 28,01 |
4 | 23,88 | 21,30 | 19,07 | 18,91 | 19,45 | 19,10 | 18,74 |
5 | 17,29 | 15,43 | 13,79 | 13,70 | 14,07 | 13,80 | 13,53 |
6 | 10,09 | 8,99 | 8,06 | 8,00 | 8,75 | 8,57 | 8,40 |
WAS MACHE ICH BEI EINEM WOHNUNGSNOTFALL?
Die Stadt Augsburg/AG Wohnungsnotfallhilfe Augsburg und die Digitalfabrik von Tür an Tür e.V. habe in einer Kooperation das Projekt „Netzwerk Obdach & Wohnen“ (NO&W) ins Leben gerufen, um Augsburger Bürgerinnen und Bürgern in Wohnungsnotfällen den Zugang zum Hilfesystem zu erleichtern.
Was ist ein Wohnungsnotfall?
- Bedroht von Obdach- oder Wohnungslosigkeit
- Bestehende Obdach- und Wohnungslosigkeit
- Unzumutbare Wohnsituation
Auf dieser Internetseite sind alle Einrichtungen und Anlaufstellen, sowie weitere Information und Projekte gesammelt. Sie können sich hier einen Überblick verschaffen und die für sie richtige Anlaufstelle herausfinden. Diese Seite versteht sich als ein Baustein der Hilfe zur Selbsthilfe.